Aktuelle Seite   Service   Equidenpässe

Equidenpässe

Der Pass ist ein Dokument über die Identität des Pferdes bzw. ein Nachweis über seinen gesundheitlichen Status und seines Stalles. Er vereinfacht den Kauf und Verkauf eines Pferdes. Er informiert über Impfungen, Medikations- und Gesundheitskontrollen bzw. Laboruntersuchungen. Der Pass ist eine Grundlage für alle Recherchen bei Diebstahl des Pferdes, dokumentiert die Eintragung im Zuchtbuch und weist Ergebnisse von Leistungsprüfungen aus. Zudem fördert er die Eigentumssicherung.

Gebührenaufstellung

DQHA-Mitglieder

DQHA-Nichtmitglieder

Equidenpass

EUR 45

EUR 90

Equidenpass für auf einer Zuchtschau (Fohlen- und Stutenschau oder
Körung) vorgestellte Pferde

EUR 30

nicht möglich

Transponder

EUR 15

EUR 15

Besitzerumtragung im Equidenpass

EUR 5

EUR 15

Rush Fee (Eilservice)

EUR 15

EUR 15

 

Wer gleich mehrere Transponder auf einmal bestellt, kann sparen.

Ab drei Chips liegt der Preis pro Stück bei 12 Euro, ab acht Chips bei 10 Euro pro Stück.

 

Bearbeitungszeit Equidenpass: 3-4 Wochen, mit Eilservice etwa 1 Woche

Bestellung Transponder: Lieferung etwa innerhalb einer Woche

Bestellformular für den Transponder

Transponder_Bestellformular.pdf

Merkblatt für den Tierarzt

Merkblatt_Tierarzt.PDF

Equidenpassinspektoren

Equidenpass-Inspektoren.pdf

Checkliste

Wichtig: Achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen, sonst kann es bei der Ausstellung zu Verzögerungen kommen...

 

  • Kopie der Originalpapiere (Certificate of Registration), Vorder- und Rückseite
  • Registrier-Nr. und Unterschrift Pferdehalter (=Standort des Pferdes z.B. Pensionsstall - falls abweichend vom Pferdeeigentümer - Antrag Seite 1)
  • Barcode-Aufkleber des gesetzten Transponders, Registrier-Nr., Stempel und Unterschrift des Tierarztes (Antrag Seite 2)
  • ausgefülltes Diagramm des Pferdes (Antrag Seite 3)
  • Gebühren und Zahlweise angekreuzt (Antrag Seite 4)

Informationen zum Equidenpass

Foto virbac.de

Mikrochippflicht

Bislang wurden Pferde für den Equidenpass durch Farbe, Abzeichen und Wirbel identifiziert. Ab sofort genügt das dem Gesetzgeber nicht mehr. Die EU verlangt, dass sämtliche Pferde, für die ein Equidenpass ausgestellt wird, über einen Transponder mit Mikrochip aktiv gekennzeichnet werden.

Während Pferde bisher nur beim Verlassen des heimatlichen Betriebes einen Pferdepass vorweisen mussten, müssen in Deutschland von nun an alle Pferde einen Equidenpass besitzen. Zudem müssen alle Pferde, die bisher noch keinen Equidenpass haben, gechippt werden, bevor für sie ein Pferdepass ausgestellt werden kann. (Pferde, die vor dem 1. Juli 2009 geboren wurden und bereits über einen Pass verfügen, müssen nicht nachträglich gechippt werden.)

Jedes Bundesland hat eine zentrale Ausgabestelle für die amtlichen Transponder (Chip). Ab jetzt sind nur diese mit von der Ausgabestelle amtlich freigegebenen Nummern gültig und eventuelle Altbestände von Verbänden und Tierärzten dürfen nicht mehr aufgebraucht werden, sobald die amtlichen Transponder zur Verfügung stehen.

Mitglieder eines Zuchtverbandes wenden sich an ihren Verband und beziehen von diesem „ihre“ Transponder. Die Ausgabe der Transponder (Chip) ist Sache der Bundesländer. Für deutschlandweit tätige Verbände ist die Transponderstelle des Bundeslandes zuständig, in dem der Zuchtverband gemeldet ist.

Wie funktioniert die elektronische Tierkennzeichnung?

Moderne Transponder bestehen aus einem ungefähr reiskorngroßen Block (13,3 x 2 mm) aus Biopolymer. Er enthält den eigentlichen Mikrochip mit der 15-stelligen Nummer sowie eine winzige Antenne, um mit dem Lesegerät zu kommunizieren. Dieses praktisch unzerbrechliche System ist eine Weiterentwicklung des bislang üblichen Glastransponders. Der Transponder sendet keine Strahlen aus. Nur beim Ablesevorgang wird der Chip durch das Lesegerät aktiviert. Das System basiert auf einer weltweit nur einmal vergebenen Nummer. Eine Identifikationsnummer nach ISO-Norm sieht z.B. so aus: 276 = Deutschland, 0 = Trennziffer, 981 = Hersteller. Danach folgt die individuelle Identifikationsnummer. Der Transponder wird dem Pferd in die Halsmuskulatur oder in den Nackenband-Kammfett-Bereich appliziert.

Was ist wichtig für Sie?

  • Betriebsnummer: Jeder Pferdehalter benötigt eine eigene amtliche Betriebsnummer, um einen Chip beantragen zu können. Landwirte und Pensionsstallbesitzer haben oftmals bereits eine eigene Betriebsnummer. Wer noch keine hat, kann sie je nach Bundesland beim Kreisveterinäramt, der Kreisverwaltung oder dem Landesministerium beantragen. Unter http://www.hi-tier.de/ads-adress.html finden sich die Adressen für die Vergabestellen der Betriebsnummern in den einzelnen Bundesländern.
  • Passbeantragung & Chipbestellung: Einen Chip und den Equidenpass beantragen Besitzer von American Quarter Horses bei der DQHA. 
  • Transponder: Die Transponder (Chip) dürfen gesetzt werden von einem Tierarzt, einer vom Tierarzt beaufsichtigten Person oder ein Beauftragter des Zuchtverbands mit Sachkundenachweis. „Zurzeit raten wir, den Chip von einem Tierarzt stressfrei bei Ihnen zu Hause setzen zu lassen. Wichtig ist aber: Ihr Tierarzt muss ebenfalls eine amtliche Registriernummer haben! Bitte sprechen Sie ihn darauf an. Ansonsten kann der Equidenpass nicht.
    freigegeben werden“, erläutert DQHA-Zuchtleiter Dr. Hinni Lührs-Behnke. Empfohlen wird, die Chips nicht innerhalb der ersten beiden Lebensmonate zu setzen.
  • Dokumentation: Der Chipbeauftragte (Tierarzt) dokumentiert das Setzen des Chips und sendet die  Informationen für den Equidenpass wieder an die DQHA, die dann die weitere Bearbeitung übernimmt.

„Zurzeit überprüfen wir die praktische Möglichkeit, Chipbeauftragte zu schulen, um vom Verband aus Sammeltermine anbieten zu können, damit der gesamte bürokratische Ablauf möglichst einfach gehandhabt werden kann“, so Lührs-Behnke weiter. Dabei gilt es aber, absolut das Wohl der Fohlen im Auge zu behalten. „Wir wollen da auch Erfahrungen anderer Verbände abwarten“, ergänzt der DQHA Zuchtleiter, da beim Chippen in fremder Umgebung Schwierigkeiten auftreten können. Es ist in jedem Fall dringend notwendig, dass zum Zeitpunkt des Chippens die Fohlen vollstes Vertrauen zum Menschen haben und sehr gut halfterführig sind, damit das Chippen selbst in absoluter Ruhe durchgeführt werden kann.

Und so geht’s...

Equidenpass-Antrag und Bestellformular für den Transponder downloaden oder einfach bei der DQHA-Geschäftsstelle (Tel.: 06021-58459-0) anfordern.

Bitte achten Sie beim Ausdrucken auf gute Qualität, da der Originalantrag eingescannt werden muss.


Antrag durch einen Equidenpass-Inspektor oder durch einen Tierarzt ausfüllen und stempeln lassen. Die Kosten für den Tierarzt sind mit diesem selbst abzusprechen; bei DQHA Inspektoren werden die Fahrtkosten anteilig umgelegt.


Den ausgefüllten Antrag senden Sie im Original mit einer Kopie des Pferdepapieres (Certificate of Registration) an die DQHA-Geschäftsstelle.

Inhalt Equidenpass

Der 40-seitige Pass im DIN A 5-Format ist dreisprachig und enthält folgende Angaben:

  • Name
  • Rasse
  • Geschlecht
  • Lebensnummer
  • Züchter, Besitzer
  • Nummernbrand, Zuchtbrand, Mikrochip
  • Pedigree
  • Grafik und/oder Beschreibung von Farbe und Abzeichen
  • Zuchtbucheintragungen für Stuten und Hengste
  • Ergebnisse von Eigenleistungsprüfungen
  • Sportinformationen
  • Meßbescheinigungen
  • Identitätskontrollen
  • Medikationskontrollen
  • Impfungen
  • Gesundheitskontrollen
  • Gesundheitsmindestanforderungen

Ball & Convention

YWC Germany 2012

AQHA

Partner & Sponsoren

QH Journal