DQHA
Förderprogramme
Stallion Service Auction

Bei diesem erfolgreichen Zuchtförderprogramm nach amerikanischem Vorbild stellen Hengstbesitzer der DQHA kostenlos einen Decksprung für eine Auktion zur Verfügung. Die Einnahmen aus der SSA werden an die Nachzucht der SSA-Hengste wieder ausgeschüttet, sie bilden den Preistopf der nächsten Futurity. Alljährlich werden über 100.000 Euro ausgeschüttet. Interessierte Stutenbesitzer können de Sprung ersteigern bzw. nachkaufen. Das Mindestgebot bei der Versteigerung setzt sich aus 50% der Decktaxe + 50 Euro zusammen; wird der Decksprung nachgekauft, beträgt der Nachkaufpreis 50% der Decktaxe + 100 Euro. Nur die Nachzucht aus SSA-Hengsten ist in den Futuritys startberechtigt, und lässt sich damit besser promoten. Der Hengstbesitzer zahlt seinen Hengst in die SSA 2007 ein und erhält im Gegenzug die Futurity/Maturity-Startberechtigung für den Fohlenjahrgang 2009. Sieben Jahre lange haben die Jugpferde dann insgesamt 24 Startberechtigungen in Halter und Performance.
Die in der SSA angemeldeten Hengste müssen im Zuchtbuch der DQHA eingetragen und der Eigentümer DQHA-Mitglied sein.
Futurity/Maturity
Die Futurity ist ein Wettbewerb für Jungpferde bis zum vierten Lebensjahr. Auf der Hauptshow ("Q") schüttet die DQHA einmal im Jahr in der Futurity und Maturity (5- und 6-jährige Pferde) rund 100.000 Euro an die von ihren Mitgliedern gezüchteten American Quarter Horses aus.
Die Regelung sieht vor, dass alle Nachkommen der Hengste, die in die SSA einbezahlt wurden, bei der DQHA Futurity bzw. Maturity startberechtigt sind. 10% der Preisgelder fließen direkt an die Züchter zurück: sie werden als Züchterprämie für platzierte Pferde ausbezahlt. Die Züchter und Eigentümer haben so die Möglichkeit, ihre Fohlen bis 6-jährig, sieben Jahre lang in 21 Startmöglichkeiten vorzustellen. Die Prämie stammt überwiegend aus der Stallion Service Auction.
Nachkommen von SSA-Hengsten haben außerdem die Gelegenheit, auf einer der vier Regionenfuturitys zu starten. Auch dort winken in den Halter- und Performance-Klassen interessante Preisgelder.
Professional Horseman Programm

Zweck und Aufgaben
a) Das Programm soll professionelle Trainer, Reitlehrer, Vorsteller und Richter von American Quarter Horses in einer Interessengemeinschaft vereinen und diesem Personenkreis ein eigenes Forum bieten.
b) Die Wahrung der Interessen der DQHA, des Ansehens des eigenen Berufsstandes und des Tierschutzes, eine aufrichtige Geschäftsführung und Gewährleistung eines fairen Wettbewerbes sind grundlegende Gebote dieses Programmes.
c) Das DQHA Professional Horsemen Programm bietet seinen Mitgliedern eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit in den verschiedenen Medien und auf Austellungen und Messen.
d) Ein Register der Mitglieder wird als Serviceleistung im QHJ und der DQHA Homepage ständig veröffentlicht.
e) Jährlich wird ein DQHA Professional Horseman/Horsewoman of the Year von den Mitgliedern der DQHA Professional Horsemen aus den eigenen Reihen gewählt und im Rahmen des DQHA Balles geehrt.
Mitgliedschaft
a) Die Mitgliedschaft kann jedes ordentliche Mitglied der DQHA beantragen.
Nach Empfehlung des DQHA-Sportausschusses entscheidet der geschäftsführende Vorstand der DQHA über die Aufnahme.
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den DQHA Sportausschuss zu richten.
b) Die Teilnahme an dem DQHA Professional Horsemen Programm ist ein Privileg, ein anrecht auf Mitgliedschaft besteht nicht.
c) Die Aufnahme in das DQHA Professional Horsmen Programm muss von zwei DQHA Professional Horsemen sowie zwei weiteren Refernzpersonen befürwortet werden. Sie werden auf dem Aufnahmeantrag genannt und unterschreiben diesen.
d) Über die Aufnahme gibt der DQHA Sportausschuss eine Empfehlung an den geschätsführenden Vorstand der DQHA ab. Dieser entscheidet über die Mitgliedschaft im DQHA Professional Horsemen Programm.
e) Die Mitgliedschaft besteht jeweils für ein Jahr.
f) Die Mitgliedschaft in der DQHA Professional Horsemen bedeutet den Verlust des AQHA Amateur Status. Siehe AQHA Regelbuch 2002, §403.(a) (6)
g) Verlust der Mitgliedschaft:
- durch Austritt, wobei bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge nicht erstattet werden. Die Austrittserklärung muss schriftlich drei Monate vor Ablauf des 12-monatigen Mitgliedsjahres erfolgen und wird zum Ablauf des Mitgliedsjahres wirksam.
- durch Ausschluss bei Verfehlungen gegen den Ehrenkodex.
- durch Erlöschen/Verlust der DQHA Mitgliedschaft.
Ausschluss/Sanktionen
a) Bei Verfehlungen gegen den Ehrenkodex erfolgt eine Anhörung (auch schriftlich) des betroffenen Mitglieds, zu der der DQHA Sportausschuss, der geschäftsführende Vorstand der DQHA, jeweils ein befürwortender Professional Horsmen und eine Referenzperson des Aufnahmeantrages eigeladen werden können.
b) Nach Empfehlung des DQHA Sportausschusses entscheidet der geschäftsführende Vorstand der DQHA über mögliche Sanktionen inkl. Ausschluss aus dem DQHA Professional Horsemen Programm
Beiträge
a) Einmalige Aufnahmegebühr von EUR 15,--
b) Jahresbeitrag von EUR 25,--
Verwaltung
a) Bis zur Selbstverwaltung des Programmes durch die Mitglieder verwaltet zunächst der DQHA Sportausschuss das DQHA Professional Horsemen Programm.
b) Die Mitglieder der DQHA Professional Horsemen Programm bilden dazu durch Wahl ein Komitee. Diesem Komitee gehören 3 Mitglieder (Sprecher und zwei weitere Angehörige) an, die das Programm verwalten und deren Mitglieder nach außen vertreten.
c) Der Sprecher kann bei Bedarf zu Sitzungen des Sportauschusses eingeladen werden.
Ehrenkodex
Wir, die Mitglieder der DQHA Professional Horsemen Programmes, in der Ausführung unserer Rolle als Ausbilder, Trainer, Vorsteller und Richter von American Quarter Horses, erkennen die Notwendigkeit an, dieses in einer professionellen Art zu tun und der Öffentlichkeit und unseren Kollegen und Kunden mit einem Höchstmass an Integrität und Rechtschaffenheit zu begegnen.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich freiwillig die Verpflichtung aus diesem Ehrenkodx an und bemühe mich nach bestem Wissen und Gewissen das Ansehen der DQHA und des American Quarter Horses zu wahren.
Deshalb haben wir die folgenden Bekenntnisse aufgestellt, welche unsere Bemühungen leiten und unsere Verpflichtungen gegenüber der DQHA und dem American Quarter Horse gegenüber dokumentieren sollen.
- Wir verpflichten uns, die satzungsgemäßen Aufgaben der DQHA zu unterstützen und das Ansehen des eigenen Berufsstandes und des American Quarter Horse zu wahren.
- Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass das Wohlergehen des American Quarter Horse an oberster Stelle steht und das jedes in unsere Obhut gegebene American Quarter Horse und jedes andere Pferd oder Tier jederzeit tiergerecht und mit Würde, Respekt und Mitgefühl behandelt wird.
- Wir verpflichten uns, denn Anforderungen des Tierschutzes und den entsprechenden Gesetzen und Richtlinien nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen sowie den diesbezüglichen Regelungen der DQHA gerecht zu werden.
- Wir verplichten uns, dass sämtliche Geschäftsangelegenheiten mit Integrität, Rechtschaffenheit, Aufrichtigkeit und Sorgfalt in einer offenen und ehrlichen Art ausgeführt werden.
- Wir verpflichten uns, Trainingsbetrieb und Geschäftsverkehr in einer Art zu handhaben, welche das Ansehen der DQHA und des American Quarter Horse fördert und Vertrauen in die Pferdewirtschaft herstellt.
- Wir verpflichten uns, die Integrität der DQHA zu wahren, das Vertrauen der Öffentlichkeit und Kunden in die DQHA zu fördern und jeden Vorfall zu verhindern, der dem Ansehen der Mitgliedschaft in der DQHA schaden kann.














