CHIO 2024 Aachen und Partnerland USA - "A Perfect Match"

Partnerland Chio 2024 sind die Vereinigten Staaten.

https://www.chioaachen.de/de/news/a-perfect-match-die-usa-sind-das-offizielle-partnerland-des-chio-aachen-2024/

Passend zum NRW-USA-Jahr 2023/2024 freut sich der CHIO Aachen im Sommer auf die Vereinigten Staaten als offizielles Partnerland. 
Im Rahmen der Eröffnungsfeier am 2. Juli findet daher ein ca. 15 minütiges Schaubild unter dem Motto "Vom Ranchpferd zum modernen Westernpferd" statt.
Verbandsübergreifend werden Westernpferde aller Rassen gesucht.

Möchtest auch Du mit Deinem American Quarter Horse dabei sein? Dein Pferd erfüllt die Rahmenbedingungen? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung mit einer kleinen Vorstellung und Angabe Deiner Telefonnummer bis zum 19.04.24 unter Sandra.Goertz@dqha.de

Hier die Rahmenbedingungen:
Anreise am Montag, den 1. Juli (optional am Sonntag, 30. Juni oder am Vormittag des 2. Juli)
Ca. 30-minütiges Zeitfenster für eine Generalprobe am Nachmittag oder Abend des 1. Juli (noch zu terminieren)
Bei Bedarf: Stellprobe zu Fuß (ohne Pferd) im Hauptstadion (Rasen) am 2. Juli 2024 um ca.16.30 Uhr
Eröffnungsfeier am 2. Juli 2024, Beginn 20.00 Uhr, mit Live-Übertragung im WDR im Hauptstadion (Rasen), gesonderter Regieablauf folgt kurz vor der Veranstaltung
Reiter und Pferde präsentieren sich im typischen Western-Outfit
Besonders gut gerittene, brave Pferde, die der Situation mit vielen Zuschauern, Musik und Applaus im Stadion gewachsen sind.

Bändchen für die Teilnehmer (Eintritt für den CHIO Aachen gilt für den gesamten Zeitraum von Anreise bis Abreise ab 3. Juli 2024)
Eine Freikarte für den Tag der Eröffnungsfeier für eine Begleitperson (Eintritt gilt für den gesamten Tag)
Fahrtkosten werden übernommen (0,50€/km PKW + Anhänger)
Verpflegung am Veranstaltungstag für die Teilnehmer
Boxen für die Pferde werden gestellt 
Übernachtungen auf dem Gelände mit eigenem Wohnwagen, LKW etc. sind grundsätzlich möglich, detaillierte Informationen folgen.
Wichtig: Alle Pferde, die auf das Turniergelände kommen, müssen in einem gesundheitlich einwandfreien Zustand, frei von ansteckenden Krankheiten und geimpft sein. Die Verabreichung von ruhigstellenden Mitteln ist nicht gestattet.