

24.05.2019 - 26.05.2019
31638 Wenden
• Sonstiges 17.02.19, 14:26 Uhr
13.04.2019 - 14.04.2019
31638 Wenden
• Ausschreibung 17.02.19, 14:20 Uhr
• Nennformular 17.02.19, 14:20 Uhr
• Sonstiges 17.02.19, 14:20 Uhr
30.03.2019 - 31.03.2019
14532 Schenkenhorst
• Ausschreibung 16.02.19, 21:23 Uhr
• Nennformular 16.02.19, 21:23 Uhr
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Beschlussfassung zum Futurity Start von 3-Jährigen Pferden präzisiert
„Die Mitgliederversammlung 2018 hat umfangreiche Änderungen am Futurity Programm der DQHA beschlossen. Eine dieser Änderungen ist die Aufhebung der Startberechtigung für dreijährige Pferde unter dem Sattel. Da der Antrag keine zeitliche Vorgabe für die Umsetzung enthielt, wurden die Umsetzungskriterien zu diesem Thema vom Präsidium in der Sitzung vom 14.04.2018 ausführlich diskutiert. Einstimmig wurde beschlossen, dass die Aufhebung der Startberechtigung für dreijährige Pferde unter dem Sattel ab dem Jahr 2019 gilt.
Die Bestimmungen des Regelwerkes der SSA § 19 Abs. 3 sehen vor, dass bestimmte Änderungen am Programm erst mit Wirkung ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr in Kraft treten können. Die Änderung beziehungsweise Aufhebung der Startberechtigung von dreijährigen Pferden unter dem Sattel ist eine solche Änderung, sodass im Ergebnis ab dem Jahr 2019 dreijährige Pferde nicht mehr unter dem Sattel im Rahmen des SSA Programms vorgestellt werden dürfen. Diese Regelung betrifft nicht die Startberechtigung der dreijährigen Pferde in regulären AQHA Klassen.
Die Änderung der Startberechtigung der dreijährigen Pferde in Verbindung mit den beschlossenen Änderungen der Regelungen zu den Futurity-Klassen und Maturity-Klassen erfordern einen zeitlichen Vorlauf, um die Beschlüsse im umfangreichen SSA Regelwerk umzusetzen. Gleichzeitig bietet die Umsetzung im Jahr 2019 den Besitzern, Trainern und Vorstellern den notwendigen zeitlichen Rahmen, um sich ihrerseits auf die Änderungen einzustellen.“
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