

26.08.2022 - 28.08.2022
46514 Schermbeck
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01.09.2022 - 04.09.2022
08107 Cunersdorf
• Ergebnisse 08.09.22, 11:04 Uhr
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Die Umsetzung des Tierzuchtgesetzes in der Praxis
Das Bewusstsein der Züchter dafür, dass Zuchtpferde im Sinne des Tierzuchtgesetzes eingetragen und gekennzeichnet sein müssen, ist in den letzten Jahren stark angestiegen.
Durch diverse Artikel und Informationen im QHJ, auf der DQHA Webseite, durch Vorträge und unzählige Gespräche und Diskussionen ist diese Thematik den Züchtern nahegebracht worden.
Mit der Umsetzung der neuen ZBO kommen aber immer wieder Fragen auf, die gerade vor Beginn der Zuchtschau- Saison vielen Züchtern "unter den Nägeln" brennen. Hier noch einmal die wichtigsten Punkte und Neuerungen im Überblick:
1. Es können nur Pferde im Zuchtbuch einer Rasse geführt werden, wenn alle gesetzlichen und in der jeweiligen Zuchtbuchordnung festgelegten Voraussetzungen dazu gegeben sind.
2. Diese beinhalten auch die Mitgliedschaft des Eigentümers in dem betreuenden Zuchtverband.
3. Bereits anerkannte Zuchtbucheinträge, auch nach "alter Zuchtbuchordnung" bleiben grundsätzlich erhalten und werden entsprechend übernommen bzw. den neuen Abschnitten zugeordnet.
4. Die neue (aktuelle) Zuchtbuchordnung der DQHA unterscheidet mehrere Zuchtbuch-Abschnitte, aus denen der Züchter (wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind) jeweils den für sein Pferd repräsentativsten/passendsten auswählen kann.
5. Während eine Eintragung in den meisten Abschnitten die besonderen Leistungen und Auszeichnungen wiederspiegeln, bezieht sich das Basis-Zuchtbuch auf die elementarsten Voraussetzungen für einen Eintragung und damit auf die Grundlage der gesetzeskonformen Betreuung der Pferde.
6. Änderungen im Eintrag der Pferde in die Zuchtbuchabschnitte erfolgen auf Antrag des Eigentümers.
7. Neben den Eintragungen in die Herdbuchabschnitte, die ein reinrassiges American Quarter Horse zu einem vollwertigen Zuchttier nach europäischem Tierzuchtgesetz machen bietet die Zuchtbuchordnung Möglichkeiten, für die Zucht besonders wertvolle Tiere über die verbandsinternen Prämien auszuzeichnen. Elitehengste, Elite-, Leistungszucht- und Premiumstuten werden auf Antrag des Eigentümers bei entsprechender Qualifikation des Pferdes und nach Zustimmung des Zuchtausschusses ernannt.
Der im Tierzuchtgesetz festgelegte Begriff der "Mitwirkungspflicht der Züchter" beinhaltet darüber hinaus die Führung eines Stallbuches, was sich im Wesentlichen als eine Sammlung und Auflistung aller Pferde-relevanten Daten beschreiben lässt.
Viele dieser gesetzlich vorgeschriebenen Punkte wurden anfänglich oft als überflüssige Kontrolle, Einmischung oder auch zusätzlicher Aufwand empfunden. Erfahrene Züchter, die diese Aufzeichnungen und Dokumente aber ohnehin schon aus eigenem Interesse geordnet und geführt haben heben deren Bedeutung für die Übersichtlichkeit ihrer Stallorganisation immer wieder hervor.
Sicherlich werden nach Einführung dieser Praxis Pferdebesitzer und Stallbetreiber auch diese Erfahrung machen und die Sichtweise von "notwendigen Übel" zum "Management-Vorteil" verändern.
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