

01.04.2023 - 02.04.2023
16792 Zehdenick
• Zeitplan 28.03.23, 11:22 Uhr
• Pattern 27.03.23, 08:26 Uhr
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• Nennformular 10.03.23, 20:08 Uhr
• Ausschreibung 10.03.23, 20:08 Uhr
01.04.2023 - 02.04.2023
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DNA Marker und Test auf Gendefekte – Worin liegt der Unterschied?


Im Bild sehen Sie die DNA Markers, wie sie nach einer Testung über die AQHA und das Labor der Universität Kalifornien übermittelt werden.

So stellt das in Deutschland ansässige Labor Laboklin seinen Kunden die DNA Marker aus.

Im Gegensatz dazu: der Test auf Gendefekte. So sieht der 5 Panel-Test über die AQHA auf Papier aus.

Das Labor Animal Genetics gibt wie hier ersichtlich das Ergebnis so an seine Kunden weiter. Auf dem Bild ebenso ersichtlich: ein leeres Feld der DNA Marker, die nicht Teil des Auftrags gewesen waren (unten rechts).
Die Aufgabe staatlich anerkannter Zuchtverbände besteht primär darin, Pferde eindeutig zu identifizieren, zu registrieren und die dokumentieren, sprich Identifikationspapiere auszustellen.
Dazu sind heute DNA Analysen zwingend notwendig. Die DNA Marker beschreiben den genetischen Code einzelner Pferde und erlauben eine sichere Identifikation und Abstammungsuntersuchung.
Die Berücksichtigung der Tiergesundheit wird ebenfalls in den Zuchtprogrammen der Verbände festgelegt. Hengste müssen sich vor dem Zuchteinsatz einem Test auf Gendefekte, dem sog. „5 Panel-Test“ unterziehen, der Auskunft über eine mögliche genetische Belastung gibt. Die Testergebnisse können dann bei der nächsten Anpaarung berücksichtigt werden.
Für die Eintragung in die höheren Abteilungen der Zuchtbücher sind weitere Tests, für Hengste und Stuten gleichermaßen, vorgegeben.
Die DNA Marker
Alle Zuchttiere - Deckhengste und Zuchtstuten (ab dem Geburtsjahrgang 1989 und jünger) - müssen für ihren Einsatz einen gültigen DNA-Test von der AQHA vorweisen.
Ebenso ist ein Test für Fohlen vorgeschrieben, die durch eine künstliche Besamung entstanden sind (Kühl- oder Gefriersperma). So wird sichergestellt, dass Fohlen tatsächlich von den angegebenen Elterntieren abstammen (Parentage Verification).
Die DNA Marker gehören deshalb zu den zuchtrelevanten Daten. Sie werden zwingend benötigt, um Pferde eindeutig identifizieren zu können. Über die DNA Marker ist eine sichere Überprüfung der Abstammung möglich. Außerdem sind sie Teil der vorgegebenen Dokumentation von Zuchtmaterial, d.h. sie sind notwendig zur Dokumentation bei Embryonen-Transfer oder dem Versand von Sperma.
Die DNA Marker werden über einen Labortest festgestellt. Jeder Pferdeeigentümer schickt dazu einige Mähnenhaare oder Blut an ein anerkanntes Labor, welches nach ISAG Standardnorm verfährt. In Deutschland sind dies zum Beispiel Laboklin oder CAG.
Die AQHA erkennt bisher nur das Labor der Universität Kalifornien an. Trotz mehrfacher Anträge hat es die AQHA bisher abgelehnt, zusätzlich europäische Labore anzuerkennen.
Alle Pferdezuchtverbände in Deutschland nutzen die DNA Marker zur Identifikation und Abstammungskontrolle, auch die Westernpferderasseverbände der Paint Horse Club Germany e.V.oder der Appaloosa Horse Club Germany e.V. Andere Verbände (APHA, ApHC) haben zusätzliche Labore in Europa (wie z.B. Laboklin) anerkannt, was den Datenaustausch wesentlich verbilligt und vereinfacht.
Im deutschsprachigen Raum spricht man auch vom DNA Profil.
Wann muss ich der DQHA die DNA Marker meines Pferdes zusenden?
- Transponderbestellung
- Equidenpass-Antrag
- Zuchtbucheintrag
- Eigentümerwechsel in Fremdpässen (da eine Aufnahme ins Zuchtbuch der DQHA erfolgen muss)
- Ausstellung einer Tierzuchtbescheinigung im Falle eines innerdeutschen Versands von Zuchtmaterial (d.h. Samen/Embryos)
- Ausstellung des Zootechnical Certificate (betrifft Import-Pferde)
- Zuchtschauteilnahme
- SSA Hengst-Nominierung
Rechts finden Sie die Ansicht eines ausgefüllten DNA Profils durch verschiedene Labore.
Der Test auf Gendefekte (Panel-Test)
Bei dem Test auf Erbkrankheiten handelt es sich um einen Haarwurzel- oder Bluttest auf Gendefekte eines Pferdes. Auch hier schickt der Pferdeigentümer Proben an ein Labor, welches nach ISAG Standardnorm testet. Die Ergebnisse liefern Aufschluss über die Qualität des Genmaterials.
Die AQHA erkennt auch in diesem Fall bisher nur das Labor der Universität Kalifornien an. Deutsche Züchter können in dringenden Fällen auch auf deutsche Labore zurückgreifen, die Ergebnisse werden jedoch nicht in Amerika anerkannt.
Die gängigsten Gentests sind der 5 Panel- sowie der 7 Panel-Test. Beim 5 Panel-Test werden die fünf Gendefekte PSSM1, HYPP, GBED, HERDA und MH getestet. Der 7 Panel-Test testet zusätzlich auf das Overo Lethal White Syndrom (OLWS) und Splashed White (SPW).
Wann muss ich der DQHA Testergebnisse auf Gendefekte meines Pferdes zusenden?
Wie umfassend dieser Test sein muss, richtet sich nach dem beantragten Vorgang des Pferdeeigentümers:
- Deckhengste benötigen zur Zuchtzulassung und Einzahlung in die SSA einen 5 Panel-Test
- Wallache und Stuten müssen zur Eintragung ins Basis-Zuchtbuch einen negativen PSSM1-Test vorweisen
- Fohlen, die auf DQHA Zuchtschauen vorgestellt werden, müssen einen PSSM1/HYPP-Test (selbst getestet oder getestet über die Elterntiere) aufweisen
- Aufnahme in höhere Zuchtbücher nur mit 7 Panel-Test
Rechts finden Sie korrekt ausgefüllte Panel-Test-Ergebnisse zur Ansicht.
Warum müssen die Züchter derzeit Doppeltestungen in Amerika und Deutschland veranlassen?
Bis zum Sommer 2019 erhielt die DQHA auf Anfrage bei der AQHA die DNA Markers von getesteten Tieren. Nachdem die DQHA ein danach vorgelegtes Data Share Agreement (mehr dazu hier) nicht unterzeichnen konnte, stoppte der Datenfluss. Auch die Pferdeeigentümer erhielten auf Anfrage aus Amerika keine vollständigen Datensätze mehr.
Um gesetzeskonforme Equidenpässe mit Tierzuchtbescheinigung ausstellen zu können, muss die DQHA deshalb von Züchtern und Pferdeeigentümern DNA Markers notfalls auch über einen zweiten Test verlangen.
Die Panel-Test-Ergebnisse sind hingegen nicht von der Datensperre betroffen. Diese können über Official AQHA Records überprüft werden. Die AQHA gibt diese Testergebnisse in der Regel auch auf dem Certificate of Registration an, sofern sie über das Labor der Universität Kalifornien getestet wurden. Ist ein Pferd jedoch bisher nicht in Amerika auf die erforderlichen Gendefekte getestet, muss dies in den oben genannten Fällen noch nachträglich erfolgen.
Wer das Gentest-Ergebnis zeitnah aufgrund bspw. einer Zuchtschauteilnahme benötigt, kann und muss notfalls in einem deutschen Labor einen Test durchführen.
Wir haben für Sie eine Übersicht als PDF an das Ende dieses Artikels angehängt, an dem Sie sich noch einmal orientieren können. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die DQHA Zuchtabteilung.
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