

26.08.2022 - 28.08.2022
46514 Schermbeck
• Ergebnisse 08.09.22, 12:57 Uhr
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01.09.2022 - 04.09.2022
08107 Cunersdorf
• Ergebnisse 08.09.22, 11:04 Uhr
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Rechtskonforme Kennzeichnung von Equiden
Im Rahmen eines allgemeinen Informationsschreiben des Leiters des Referates Tiergesundheit im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde die DQHA sowie alle anderen Pferdezuchtverbände darauf hingewiesen, dass
- Der Bundestag beschlossen hat, dass der Schenkelbrand bis 2018 zulässig ist.
- Der Schenkelbrand nach wie vor keine Kennzeichnung im tierseuchenrechtlichen Sinne darstellt.
- Pferdebesitzer in der Pflicht sind, ihre Tiere rechtskonform nach den tierseuchenrechtlichen Vorschriften zu kennzeichnen, das heißt per Transponder(Chip). Diese Verpflichtung gilt immer, auch wenn das Pferd einen Schenkelbrand aufweist.
Unabhängig davon bleibe abzuwarten, ob der Bundesrat zu dem Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes den Vermittlungsausschuss anruft. In diesem Fall sei davon auszugehen, dass u.a. das Verbot des Schenkelbrands Gegenstand des Vermittlungsverfahrens sein wird.
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