Futurity

FAQ


Wann ist mein Pferd DQHA Futurity/Maturity startberechtigt?

Fohlen/Pferde sind dann startberechtigt, wenn sie in das DQHA Futurity Programm eingezahlt wurden. Die Einzahlung erfolgt i.d.R. bereits durch den Züchter, kann aber auch im Laufe des weiteren Lebens durch den Eigentümer erfolgen. Voraussetzungen für die Einzahlung in das DQHA Futurityprogramm sind:

  • Einen Vater, der im Vorjahr der Bedeckung der Mutterstute in die DQHA SSA eingezahlt wurde
  • Pferdeeigentümer und einzahlende Person müssen DQHA Mitglied sein

Ist ein Fohlen/Pferd in die DQHA Futurity eingezahlt worden, muss es für einen Start bei einer DQHA Regionen Futurity/Maturity oder der Q Futurity/Maturity Klassen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Gültige DQHA Futurity Einzahlung
  • Equidenpass mit gültiger EU Tierzuchtbescheinigung
  • DQHA Zuchtbucheintrag
  • CoR (Kopie der Vorder- und Rückseite muss in der Geschäftsstelle vorliegen, falls noch nicht vorhanden: AQHA Papierstatus „pending“ bei der AQHA!)
  • DNA Casenummer/DNA Profil
  • ggf. erforderliche Gentests für den Zuchtbucheintrag, sofern Pferde ins Basis-Zuchtbuch aufgenommen werden sollen; Für den Eintrag ins Bestimmungszuchtbuch wird kein Gentest fällig.

Wenn Sie erfahren wollen, ob Ihr Fohlen/Pferd bereits in das DQHA Futurity/Maturity Programm einbezahlt wurde und somit für die Futurity/Maturity Klassen startberechtigt ist oder ob es für die DQHA Futurity nominiert werden kann, wenden Sie sich einfach an ssa@dqha.de mit dem Namen und der AQHA Registrierungsnr. ihres Fohlens/Pferdes sowie den Namen des Eigentümers.

Wieso benötigt mein Pferd für die DQHA Futurity/Maturity einen DQHA Zuchtbucheintrag?

Grundsätzlich ist der Zuchtbucheintrag eine Maßgabe des DQHA Futurity Regelwerks in seiner Beschlussfassung vom 3. Februar 2019. Dort steht unter Abschnitt II, §9,1 (b) Der Equidenpass des Pferdes muss eine EU-konforme Zuchtbescheinigung einer in Europaanerkannten Zuchtorganisation enthalten. Sobald das zu nominierende Pferd altersmäßig selbst eintragungsfähig für alle Abschnitte des Zuchtbuches der DQHA ist, muss das Pferd imZuchtbuch der DQHA geführt werden.

Als staatlich anerkannter Zuchtverband hat die DQHA Futurity als Grundidee die Förderung der Nachzucht in hiesigen Gefilden. Daher ist es essentiell für ein solches, sportliches Zuchtförderprogramm, dass die teilnehmenden Tiere gemäß EU Tierzuchtgesetz zum einen Rassepferde sind – dies wird gewährleistet durch die EU konforme Tierzuchtbescheinigung im Pass – und zum anderen auch im Zuchtbuch des Verbands eingetragen sind. Dazu dient der Zuchtbucheintrag, der nur erfolgen kann, wenn ein Pferd eine gültige EU konforme Tierzuchtbescheinigung im Pass besitzt.

Wo finde ich den Nachweis über eine gültige Tierzuchtbescheinigung und den DQHA Zuchtbucheintrag?

Ob ein Pferd eine gültige Tierzuchtbescheinigung im DQHA Pass hat, ist auf dem Deckblatt bereits ersichtlich. Dort sollte „inklusive Zuchtbescheinigung“ stehen.

Der Zuchtbucheintrag wird auf dem Abschnitt V im Equidenpass, „Ursprungsnachweis“, eingedruckt. Dort gibt es neben dem Abschnitt (4) Zuchtbuchkategorie auch den Bereich „Abstammungsüberprüfung“. Dort ist die DNA Casenummer eingedruckt. Außerdem ist im mittleren Teil des Passes oftmals eine Seite mit „Zuchtbuchdaten“ vorhanden. Sollte ein Zuchtbucheintrag im Pass vorliegen, finden Sie dort ebenfalls einen Stempel/Aufkleber, der den jeweiligen Zuchtbucheintrag bescheinigt.

Sollten diese Daten in ihrem Pass fehlen oder Sie können den Eintrag nicht finden, wenden Sie sich gerne an die DQHA Geschäftsstelle unter zucht@dqha.de . Die Mitarbeiterinnen können prüfen, ob ein Pferd mit gültiger Tierzuchtbescheinigung und/oder gültigem Zuchtbucheintrag gelistet ist.

Was mache ich, wenn mein Pferd keine gültige Tierzuchtbescheinigung und/oder DQHA Zuchtbucheintrag besitzt?

Sollte Ihr Fohlen/Pferd keine gültige EU Tierzuchtbescheinigung besitzen, kann das folgenden Grund haben:

  • Ihr Pferd erhielt einen Freizeitpferdepass durch einen Sportverband, z.B. FN
  • Ihr Pferd erhielt einen Pass durch einen Verband/Organisation, die nicht als anerkannter Zuchtverband für American Quarter Horses gelistet ist (betrifft häufig Pferde aus dem Ausland)
  • Ihr Pferd hat einen sehr alten DQHA Pass, gedruckt zu einer Zeit, als die DQHA noch kein staatlich anerkannter Zuchtverband war

Die EU konforme Tierzuchtbescheinigung ist – als Rassenachweis des Pferdes – unabdinglich für die Eintragung ins Zuchtbuch. Sollte Ihr Pferd also keine EU konforme Tierzuchtbescheinigung besitzen, müssen Sie den Original Equidenpass an die DQHA Geschäftsstelle schicken, um den Pass dort prüfen zu lassen. Alte DQHA Equidenpässe können mit einer Tierzuchtbescheinigung versehen werden, sofern alle dafür erforderlichen Unterlagen des Pferdes nachgereicht werden (DNA Casenummer/DNA Profil, Kopie des CoR, ggfs. Gentests).

Bei sogenannten ‚Fremdpässen‘, d.h. Pässen, die nicht von der DQHA ausgestellt wurden, kommt es zu einer individuellen Prüfung. Sofern die Pässe keinem anerkannten Zuchtverband für American Quarter Horses zu Grunde liegen, müssen die Pässe für eine Nachbesserung der Tierzuchtbescheinigung sowie der Eintragung ins DQHA Zuchtbuch eingezogen werden. Dann erhält das betroffene Pferd – nach Vorlage aller erforderlichen Daten inkl. dem Neuzeichnen des Pferdes für den neuen Pass – einen DQHA Equidenpass inklusive EU konformer Tierzuchtbescheinigung und DQHA Zuchtbuch-Eintrag. Sollte ihr Pferd zwar eine gültige EU Tierzuchtbescheinigung haben, aber noch keinen DQHA Zuchtbucheintrag, müssen Sie folgende Unterlagen für den Basis-Zuchtbucheintrag an die DQHA Geschäftsstelle schicken:

  •  Kopie des CoR (Vorder- und Rückseite), das Sie als Eigentümer ausweist
    Sollte kein CoR vorliegen, muss der Geschäftsstelle eine Kopie des CoR mit Kopie des Transfer Reports vorliegen
  • Ausgefüllter Antrag auf Hengst-, Stut-, oder Wallachbuch (Formular unten im Beitrag)
  • DNA Casenummer/Parentage Verficiation
  • Ggfs. Gentests für die Eintragung ins DQHA Basis-Zuchtbuch, für den Bestimmungs-Zuchtbuch-Eintrag werden keine Gentests benötigt.

Für die Bearbeitung von Fremdpässen sowie die Aufnahme ins Zuchtbuch benötigen wir eine DQHA Mitgliedschaft des Eigentümers.

Hinweis: Die Bearbeitungszeit, gerade bei ‚Fremdpässen‘, kann vom Prüfen des Fremdpasses bis hin zum Druck des neuen DQHA Passes einige Wochen in Anspruch nehmen. Daher bitten wir Sie, rechtzeitig ihren Pass bei der DQHA Geschäftsstelle prüfen zu lassen, damit bis zum Futuritystart alle nötigen Nachbesserungen gemacht werden können.