

08.07.2023 - 09.07.2023
59348 Lüdinghausen
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Anzeige- und Meldepflicht
Das System der Tierseuchenbekämpfung beruht in Deutschland auf dem Tierseuchengesetz zur Eindämmung von Tierseuchen. Die Gemeinschaftsaufgabe des Staates und der Tierhalter hat eine lange Tradition, die von großen Erfolgen gezeichnet ist, wie z.B. der Ausrottung des Rotzes in Deutschland. Durch die zunehmende Globalisierung, den vermehrten Im- und Export von Pferden in innerhalb und außerhalb Europas, der Häufung von resistenten Erregerstämmen und den sich verändernden klimatischen Bedingungen kommt der Tierseuchenbekämpfung auch in Zukunft eine große Bedeutung zu ,wie die Ausbrüche von Infektiöser Anämie in der Vergangenheit gezeigt haben.
Was ist eine Seuche?
Eine Seuche ist eine Infektionskrankheit, die sich meist durch starke typische klinische Symptome, eine hohe Kontagiosität (Ansteckungsfähigkeit) und eine hohe Ausbreitungstendenz auszeichnet. Die Erreger können Bakterien, Viren, Hefen, Pilze, Parasiten oder auch Prionen sein. Die Erkrankung weist zudem eine besondere Brisanz in Bezug auf mindestens eine der folgen Eigenschaften auf:
-Epidemologisch, das heißt, dass sich die Erkrankung rasant im Tierbestand ausbreitet und evtl. auch auf andere Tierarten übergehen kann.
-Ökonomisch, dem Mensch entstehen durch z.B. die Sterilität seiner Zuchtstuten finanzielle Schäden durch eine Erkrankung.
-Zoonotisch wie im Falle der Schweinegrippe, bei der der Erreger von einem Tier auf den Menschen als Wirt übergeht und somit unmittelbar dessen Gesundheit und Leben bedroht.
Aus diesen Charakteristika ergibt sich, dass Seuchen in vielen Bereichen für Pferdebesitzer eine Rolle spielen, sei es in der Stallhygiene, im Turnierbetrieb oder aber beim Im- und Export von Pferde oder deren Sperma/Embryonen. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, das Auftreten gewisser Erkrankungen der zuständigen Behörde, dem Veterinäramt, mitzuteilen.
Anzeigepflicht
Die Anzeigepflicht trifft den Tierbesitzer oder dessen Vertreter (auch bei nur zeitweiliger Aufsicht) und auch diejenigen, die berufsmäßig mit den Tieren umgehen (z.B. Tierärzte, Besamungstechniker oder Hifschmiede). Unter diese fallen besonders bedrohliche Seuchen (Rotz, Beschälseuche, Infektiöse Anämie, Tollwut, Milzbrand, Afrikanische Pferdepest). Einige dieser Seuchen, wie die Tollwut oder der Milzbrand stellen auch für Menschen eine lebensbedrohliche Gefahr dar. Schon beim Verdacht, z.B. durch typische Symptome oder die Herkunft eines Importpferdes aus einem Seuchengebiet muss das zuständige Amt informiert werden.
Staatlichen Maßnahmen werden unverzüglich ergriffen, da der Tierhalter allein seine Tiere nicht vor Verlusten schützen kann. Durch Bestandesuntersuchungen, Betriebssperrungen und Notfalls Ausmerzung der infizierten Pferde wird dann gegen eine weitere Ausbreitung der Seuche vorgegangen. Die Besitzer werden für etwaige Verluste durch die Tierseuchenkasse finanziell entschädigt.
Meldepflicht
Die Meldepflicht gilt für Tierkrankheiten (nicht Seuchen), die zwar beobachtet aber nicht bekämpft werden müssen. Dies dient der Vorbeugung eines Übergangs in seuchenhafte Ausbrüche und betrifft Krankheiten, die in diesem Bezug relevant werden könnten (Kontagiöse Equine Metritis, Equine Virale Arteritis, Leptospirose, Paratuberkulose). Zur Meldung verpflichtet sind hierbei Tierärzte, Labore, Leiter von Tiergesundheits- oder Veterinäruntersuchungsämter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit diese Erkrankungen nachweisen. Die Daten über Auftreten, Verlauf und Häufigkeit werden statistisch erfasst, es werden jedoch keine staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung eingeleitet.
Aktuelle Informationen über den Stand der Tierseuchen weltweit bietet die World Organisation for animal health (www.oie.de), sowie national das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und verbraucherschutz (wwwe.bmelv.de).