Turnierticker
DQHA Regionen Futurity Thüringen/ Sachsen
01.09.2023 - 03.09.2023
08107 Kirchberg

Ergebnisse 12.09.23, 10:01 Uhr
Ergebnisse 12.09.23, 10:01 Uhr
DQHA Regionen-Futurity Süd
01.09.2023 - 03.09.2023
86672 Thierhaupten-Ötz

Ergebnisse 06.09.23, 21:40 Uhr
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DQHA Regionen-Futurity WEST
25.08.2023 - 27.08.2023
46514 Schermbeck

Ergebnisse 06.09.23, 14:08 Uhr
Ergebnisse 06.09.23, 14:08 Uhr

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Der Hengst auf Besamungsstation

Foto: Adrian Bozai, www.fotokultab.de

Die künstliche Besamung ist aus der Pferdezucht kaum noch wegzudenken und gewinnt bei immer mehr Zuchtverbänden an Bedeutung, einzig beim englischen Vollblut ist sie nicht zulässig. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Der Stutenbesitzer kann den Hengst rein nach züchterischen Gesichtspunkten auswählen, ohne dabei die Entfernung zu dessen Deckstation mit bedenken zu müssen. Beim American Quarter Horse ist hierdurch ein reger Austausch genetischen Materials mit den USA, aber auch Italien und andere EU-Ländern entstanden, der der genetischen Vielfalt sehr zuträglich sein kann. Der Hengstbesitzer kann den Hengst nach erfolgter Samenentnahme auf einer Besamungsstation wieder uneingeschränkt im Sport einsetzen, ohne sich mit den Rosseterminen der Kundenstuten auseinandersetzen zu müssen. Durch die Portionierung und Konservierung des Samens kann dieser für  deutlich mehr Stuten eingesetzt werden und auch nach dem Tode des Hengstes weiter verwendet werden. Für beide Seiten entfällt zudem das Risiko, dass sich die Zuchttiere beim Deckakt verletzen oder Krankheiten übertragen werden.

Besondere Beachtung wird den Erkrankungen Equine Virale Arteritis (EVA), Kontagiöse Equine Metritis (CEM)und Equine infektiöse Anämie(EIA) geschenkt, da diese auf dem sexuellen Wege übertragen werden und sich, oft unbemerkt,  besonders stark ausbreiten können-mit fatalen Folgen. Dieser Punkt hat einen so hohen Stellenwert, dass eine Besamungsstation nur dann als solche anerkannt wird, wenn ständig ein Vertrags- oderStationsveterinär/in die tierseuchenrechtliche Überwachung wahrnimmt. Um einen effektiven Schutz für die Zuchtstuten zu gewährleisten müssen Hengste, die auf eine Besamungsstation gehen, strenge tierseuchenrechtliche Auflagen erfüllen. Die Grundlage hierfür bilden auf EU-Ebene die Tierzucht- Einfuhrverordnung und die Richtlinie 92/65/EWG. Auf diese aufbauend haben Bund und Länder weitere Gesetze formuliert, die die gesundheitlichen Standards festlegen, die von den anerkannten Besamungsstationen umgesetzt werden müssen. Dieser Punkt hat einen so hohen Stellenwert, dass eine Besamungsstation nur dann als solche anerkannt wird, wenn ständig ein Vertrags- oderStationsveterinär/in die tierseuchenrechtliche Überwachung wahrnimmt.

Ein Hengst, der auf eine solche Station verbracht werden soll muss demnach folgende Anforderungen erfüllen: Der Impfausweis und der Abstammungsnachweis müssen bei Aufnahme des Hengstes vorgelegt werden, nach der VO 504/2008 müssen diese beide im Equidenpass enthalten sein. Das Herkunftsland und der dortige Betrieb aus dem er stammt müssen die Anforderungen der Richtlinie 90/426/EWG des Rates erfüllen, diese regelt z.B. die Einfuhrbestimmungen oder Seuchenbekämpfung. Am Tag der Einstellung  und am Tag der Samengewinnung  darf er keine klinischen Symptome aufweisen, die auf eine Infektionskrankheit hindeuten könnten. Zudem muss vorab dafür gesorgt werden, dass er 30 Tage vor der Samengewinnung weder im Natursprung eingesetzt wurde noch Tiere in seinem Betrieb Anzeichen für eine infektiöse Anämie gezeigt haben. Für Anzeichnen von kontagiöser Metritis gilt wegen der langen Inkubationszeit eine Frist von 60/30 Tagen, in denen kein anderes Tier aus dem Stall Symptome gezeigt haben darf. Um diese Regelungen umsetzten zu können ist es verpflichtend, den Hengst bereits drei Wochen vor der ersten Samenentnahme auf die Besamungsstation zu verbringen.

Der Hengst selber muss nach folgendem Schema untersucht werden:

14 Tage vor der ersten Samenentnahme muss eine Blutprobe mittels Coggins-Test auf Equine Infektiöse Anämie untersucht werden. Die Untersuchung auf Kontagiöse Equine Metritis erfolgt mittels einer Samen- oder Vorsekrettupferprobe, einer Harnröhrenprobe und einer Eichengrubenprobe. Bei Hengsten, die z.B. an einem Impfprogramm teilgenommen oder eine Infektion mit EVA durchgemacht haben, lässt sich häufig ein serologisch positiver Titer (>1:4) nachweisen. In so einem Falle muss eine Kontrolle des Spermas zeigen, ob sich hier infektiöse  Viren finden. Um das Risiko einer unbemerkten Infektion während der Zeit auf der Besamungsstation zu minimieren, müssen die Untersuchungen auf diese drei Erkrankungen alle 120 Tage wiederholt werden. Weist der Hengst im Blut einen sogenannten serologisch negativen Titer(<1:4) auf Equine Virale Arteritis auf, so ist dies in der Norm und muss alle 30 Tage neu untersucht werden.  Darüber hinaus müssen die Hengste alle 14 Tage auf Anzeichen von anzeige- und meldepflichtigen Erkrankungen mit sexueller Übertragbarkeit untersucht werden. Wir der Hengst zwischenzeitlich im Natursprung eingesetzt, so müssen alle Untersuchungen frühestens 14 Tage vor der nächsten Samenentnahme für die künstliche Befruchtung wiederholt werden.

Gefriersperma muss vor Versand oder Gebrauch 30 Tage eingelagert werden, dieser Prozess nennt sich Lagerquarantäne. Der Hengst wird binnen 14-90 Tage nach der Samengewinnung ein zweites Mal auf sämtliche Erkrankungen hin untersucht. Das kann auch im Heimatbetrieb geschehen, in diesem Falle erfolgt der Versand oder Einsatz des Samens erst, wenn die Testergebnisse bei der Besamungsstation vorliegen. Für den internationalen Versand ist nur Sperma geeignet, dass auf einer EU-Besamungsstation gewonnen wurde. Bei einem Versand in Drittländer muss dies vorab bekanntgegeben werden, da einige Länder besondere Einfuhrbestimmungen haben, die z.T. mit weiteren Untersuchungen verbunden sind. Für die USA müssen beispielsweise auch Erregernachweise auf Rotz(Malleus), Beschälseuche (Dourine) und Piroplamose negativ vorliegen, der Test auf Equine Virale Anämie muss zudem im PCR-Verfahren erfolgen. Meistens bietet es sich an, diese Test mit den für die Mitgliedsstaaten geltenden Untersuchungen zusammen durchzuführen-so wird das gewonnen Sperma sowohl an Kunden in Mitgliedsstaaten als auch an welche in Drittländern versendet werden.

Zusätzlich zu den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen empfiehlt es sich, eine Blutprobe auf Beschälseuche 1(Dourine) und Salmonella Abortus Equi zu testen. Weitere pathogene Keime wie betahämolysierende Streptokokken und Klebsiellen lassen sich durch mikrobiologische Untersuchungen von Proben ausschließen.

Hier finden Sie EU-Besamungsstationen in Deutschland.

Für Hengste auf Besamungsstation können Sie sich hier zudem eine Zuchtbescheinigung für Sperma eingetragener Equiden downloaden:

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