Wichtige Zuchtrichtlinienänderung der AQHA zur Verwendung von tiefgefrorenem Sperma und Embryonen – Gültig seit 2015
Einleitung
Uns als Zuchtrichter und auch der Zuchtleitung fällt in der täglichen Arbeit immer wieder auf, dass viele Züchterinnen und Züchter sowie Hengsthalterinnen und Hengsthalter noch nicht ausreichend über die seit 2015 geltenden Regelungen zur Verwendung von tiefgefrorenem Sperma und Embryonen informiert sind. Gerade bei der Planung von Zuchtprogrammen und der Registrierung von Fohlen führt dieses Unwissen leider immer wieder zu Missverständnissen oder sogar zu Problemen bei der Eintragung.
Seit dem Jahr 2015 gelten für AQHA-Mitglieder weltweit neue Regelungen im Umgang mit eingefrorenem genetischem Material, insbesondere bei der Nutzung von tiefgefrorenem Sperma und eingefrorenen Embryonen. Diese Vorschriften betreffen insbesondere Züchter, die genetisches Material von verstorbenen, kastrierten oder sterilisierten Tieren weiterverwenden möchten.
Ziel dieser Regelungen ist es, die Integrität der Zucht zu wahren, den Genpool gesund zu halten und langfristige Fairness im Zuchtwesen sowie im Turniersport zu sichern.
Regelung durch das AQHA Board of Directors
Das Board of Directors der AQHA hatte bereits im März 2015 auf der Convention in Fort Worth, Texas eine verbindliche Regel eingeführt, die den Einsatz von tiefgefrorenem Sperma und Embryonen bei Pferden, die ab dem Jahr 2015 geboren wurden, einschränkt:
- Die Verwendung von eingefrorenem Sperma ist nur innerhalb von zwei Kalenderjahren nach dem Tod oder der Kastration des Hengstes erlaubt.
- Ebenso dürfen eingefrorene Embryonen einer Stute nur innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Tod oder ihrer Sterilisation genutzt werden.
Diese Maßnahme wurde eingeführt, um die Integrität der Rasse zu sichern und eine nachvollziehbare, faire Registrierung der aus eingefrorenem genetischem Material gezogenen Fohlen zu gewährleisten.
Auf der diesjährigen AQHA Convention 2025 in Las Vegas (28.–31. März 2025) hat das Stud Book and Registration Committee insgesamt 14 Vorschläge zur Änderung des Zuchtreglements geprüft. Darunter befanden sich auch zwei Anträge, die eine Verlängerung dieser aktuell geltenden Zwei-Jahres-Frist für die Verwendung von tiefgefrorenem Sperma und Embryonen zum Ziel hatten.
Diese Fristverlängerung wurde abgelehnt und die aktuellen Bestimmungen gelten also weiterhin.
Was regeln die aktuellen Bestimmungen?
Auszug aus dem AQHA‑Rulebook (2015, ergänzt in REG 111.6 & REG 112.9)
REG 111.6 (Stallions)
„With respect to a stallion foaled in 2015 or after, the semen
of such stallion may not be used beyond 2 calendar years following
the year of his death or his being gelded to produce a foal eligible for
registration with AQHA. If fresh, cooled or frozen semen is used to
create an embryo, refer to REG 112.9. Example: Stallion born in 2015,
died in 2019, his semen cannot be used after 12/31/2021.“
REG 112.9 (Mares)
„With respect to a mare foaled in 2015 or after, any embryos of such mare may not be used beyond 2 calendar years following the year of her death or being spayed to produce a foal eligible for registration with AQHA. If fresh, cooled or frozen semen is used to create an embryo, the embryo must be in utero within the defined time as outlined for the stallion and the mare. Example: Mare born in 2015, died in 2019, her frozen embryo cannot be used after 12/31/2021. If the sire is born in 2015, embryo created and frozen in 2018, the sire died in 2021, the frozen embryo cannot be used after 12/31/2023.“
Stuten (Mares)
- Für Stuten, die ab dem Jahr 2015 geboren wurden, gilt:
- Die Verwendung von eingefrorenen Embryonen ist nur bis zu zwei Jahre nach dem Tod oder der Sterilisation der Stute erlaubt.
- Nach Ablauf dieser Frist dürfen Embryonen dieser Stute nicht mehr verwendet werden, wenn daraus ein registrierfähiges Fohlen entstehen soll.
Hengste (Stallions)
- Für Hengste, die ab dem Jahr 2015 geboren wurden, gilt:
- Tiefgefrorenes Sperma darf nur bis zwei Jahre nach dem Tod oder der Kastration verwendet werden.
- Für Hengste, die vor 2015 geboren wurden, besteht keine zeitliche Einschränkung – ihr tiefgefrorenes Sperma kann zeitlich unbegrenzt genutzt werden.
Warum wurden diese Regeln ursprünglich eingeführt?
Die AQHA hat diese Regelungen eingeführt, um eine moderne und verantwortungsvolle Zuchtbasis sicherzustellen:
Zuchtfairness und Chancengleichheit
- Vermeidung einer „künstlichen Unsterblichkeit“ bestimmter Spitzenlinien.
- Förderung aktueller, lebender Zuchttiere.
Gesunder Genpool
- Einschränkung der übermäßigen Nutzung einzelner Tiere.
- Unterstützung der genetischen Vielfalt innerhalb der Rasse.
Klare Registrierung und Abstammung
- Nachvollziehbare Abstammung bei Fohlen aus tiefgefrorenem Material.
- Einheitliche Regelungen nach internationalen Standards.
Was bedeutet das für deutsche Züchter?
Für Züchter in Deutschland ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:
- Dokumentation ist entscheidend: Der Zeitpunkt von Tod oder Kastration/Sterilisation muss genau dokumentiert werden.
- Fristen im Blick behalten: Erfolgt die Befruchtung außerhalb der erlaubten Zwei-Jahres-Frist, ist eine Registrierung des Fohlens bei der AQHA nicht mehr möglich.
- Alt-Hengste sind eine Ausnahme: Hengste, die vor 2015 geboren wurden, unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung – ihr genetisches Material bleibt dauerhaft verwendbar.
Die seit 2015 geltenden Regelungen stellen einen wichtigen Schritt in Richtung einer verantwortungsvollen und transparenten Quarter-Horse-Zucht dar. Sie fördern die Nutzung lebender und aktiver Zuchttiere, schützen die genetische Vielfalt und sorgen für klare, faire Registrierungsprozesse.
Für Züchter heißt das:
✔️ Frühzeitig planen
✔️ Dokumentation und Fristen beachten
✔️ Altbestände bewusst und strategisch nutzen
Weitere aktuelle Entwicklungen – AQHA Convention 2025
Wie schon erwähnt wurden auf der diesjährigen AQHA Convention 2025 in Las Vegas durch das Stud Book and Registration Committee insgesamt 14 Vorschläge zur Änderung des Zuchtreglements geprüft.
Ein Vorschlag wurde angenommen:
Ab dem 1. Januar 2026 wird es möglich sein, dass Inhaber einer Genehmigung zur Verwendung von gefrorenem Sperma auch Fohlen aus eingefrorenen Embryonen registrieren lassen dürfen. Dies erleichtert besonders denjenigen die Arbeit, die mit vollständiger Besitzübertragung des genetischen Materials arbeiten (z. B. Hengststationen oder Embryotransferprogramme).
Weitere Entwicklungen:
- Internationale Zuchtverbände mit AQHA-anerkannter Partnerschaft werden künftig jährlich auditiert, um die Einhaltung der Richtlinien sicherzustellen.
- Ein neuer Arbeitskreis wird sich mit der Entwicklung eines Systems zur jährlichen Meldung von Embryonentnahmen durch Stutenbesitzer befassen – mit dem Ziel, Transparenz und Nachverfolgbarkeit weiter zu verbessern.
📚 Quelle:
Artikel "AQHA to consider rule change proposal at 2025 convention", Tri-State Livestock News, 11. April 2025 – www.tsln.com
Fazit zur aktuellen Lage
Die AQHA bekräftigt weiterhin mit diesen Entscheidungen ihr Ziel, eine gerechte, transparente und genetisch ausgewogene Zuchtbasis zu erhalten. Für Züchterinnen und Züchter bleibt es weiterhin entscheidend, sich frühzeitig mit den geltenden Fristen auseinanderzusetzen, insbesondere bei der Nutzung tiefgefrorenen genetischen Materials.
📌 Wichtig für Ihre Zuchtplanung
Bitte beachten Sie bei der Verwendung von tiefgefrorenem Sperma oder Embryonen:
- ❗ Nur zwei Jahre nach Tod oder Kastration/Sterilisation darf genetisches Material von ab 2015 geborenen Pferden genutzt werden.
- ❗ Fohlen, die nach Ablauf dieser Frist gezeugt werden, sind nicht mehr registrierfähig bei der AQHA.
- ✅ Hengste, die vor 2015 geboren wurden, sind von dieser Regelung ausgenommen – ihr tiefgefrorenes Sperma kann zeitlich unbegrenzt genutzt werden.
Unser Tipp: Notieren Sie das genaue Datum von Tod oder Kastration/Sterilisation des Spenderpferdes und dokumentieren Sie es in Ihrer Zuchtakte – so behalten Sie die Fristen stets im Blick.
Text: Nina Obermüller & Sebastian Litzkuhn